Kassenmeldung – Änderungen fristgerecht übermitteln
Änderungen an elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen spätestens einen Monat nach deren Eintritt gemeldet werden. Mit dem Programm DATEV Kassenmeldung gelingt das schnell und sicher.
Änderungen an elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen spätestens einen Monat nach deren Eintritt gemeldet werden. Mit dem Programm DATEV Kassenmeldung gelingt das schnell und sicher.
Der Jahreswechsel ist eine Zeit der Bilanz – aber auch des Aufbruchs. Während in vielen Bereichen Rückblick gehalten wird, stehen für Steuerberater und Unternehmer bereits die nächsten Herausforderungen vor der Tür.
Cyberkriminelle nutzen zunehmend E-Rechnungen, um Unternehmen mit manipulierten Zahlungsinformationen zu täuschen. Wer auf sichere Übertragungswege setzt oder Rechnungsdaten sorgfältig prüft, schützt sich effektiv vor Betrug.
Gedruckte Listen und E-Mail-Pingpong gehören der Vergangenheit an: Mit DATEV Mahnvorschlag-Dialog stimmen Sie Mahnvorschläge direkt und digital ab – in Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung.
Auch 2025 lädt DATEV wieder zur virtuellen DATEV-Marktplatz Expo ein. Am 11. November haben Unternehmerinnen und Unternehmer die Gelegenheit, sich umfassend über rund 50 ausgewählte Softwarelösungen von DATEV-Marktplatz Partnern zu informieren – live und interaktiv.
In den DATEV Einverständniserklärungen werden langfristig Ihre produktübergreifenden Einwilligungen gegenüber DATEV gespeichert.
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