Kassenmeldung – Änderungen fristgerecht übermitteln
Änderungen an elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen spätestens einen Monat nach deren Eintritt gemeldet werden. Mit dem Programm DATEV Kassenmeldung gelingt das schnell und sicher.
Änderungen an elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen spätestens einen Monat nach deren Eintritt gemeldet werden. Mit dem Programm DATEV Kassenmeldung gelingt das schnell und sicher.
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