Rechtssicher durch die Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
Wenn Pflegedienste mehr als sechs Vollzeitkräfte beschäftigen, fallen sie zumeist unter die Pflegebuchführungsverordnung (PBV). Im Kern geht es beim PBV-Gesetz um die strikte Trennung von Umsätzen aus Pflegeleistungen und anderen Dingen, wie etwa der Vermietung.
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