Kassenmeldepflicht: Gesetzlicher Hintergrund
Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Hintergründe.
Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Hintergründe.
Mit der geforderten Digitalisierung geht es 2025 voran. Dafür sorgen neue Regelungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV. Aber auch neue Werte müssen Unternehmen in diesem Jahr berücksichtigen.
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