Urlaub verfällt ohne ausdrückliche Erinnerung kaum noch
Durch neue BAG-Urteile verfällt Urlaub kaum noch automatisch. Der Verfall der Urlaubstage setzt voraus, dass Betroffene ihren Anspruch kennen. Betriebe brauchen einen Überblick über aktuelle Urlaubsansprüche und müssen Hinweise zum Verfall dokumentieren.
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