Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung

Noch vor Jah­res­en­de soll­ten vie­le Un­ter­neh­men ein ge­richt­li­ches Mahn­ver­fah­ren ein­lei­ten, um die Ver­jäh­rung al­ter For­de­run­gen zu stop­pen. Nur wer ei­nen Mahn­be­scheid be­an­tragt, kann da­nach ei­nen Voll­streckungs­ti­tel er­wir­ken, um noch an das Geld zu kom­men.