Zuschläge richtig berechnen und Phantomlohn vermeiden
Offiziell zustehender, nicht ausgezahlter Lohn verursacht für die Sozialversicherung einen Phantomlohn. Den gilt es unbedingt zu vermeiden. Denn sonst verlangen die Sozialkassen die ihnen zustehenden Abgaben auf der Basis von fiktiven Zahlungen, die gar nicht geflossen sind.
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