Firmenfahrrad – steuerfrei radeln und Kosten absetzen
Spendieren Betriebe ein Firmenfahrrad, können Unternehmer wie Beschäftigte steuerfrei radeln – zur Arbeit wie auch in der Freizeit. Anders als eine Lohnzahlung ist das Extra Firmenfahrrad nicht zu versteuern, während Betriebe die Kosten steuerlich absetzen dürfen.
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